Facebook gehörts!

Jeder kennt sie und weiß doch nicht was darin steht. Die Rede ist von den AGB – den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ich möchte nun keine riesen Abhandlung über den juristischen Hintergrund von diesen Bedingungen schreiben – ich werfe nur nur einen kleinen Blick auf die AGB von Facebook und StudiVz.

Das soziale Netzwerk Facebook meint es gut – zu gut. Man erleichtert seit Neuestem dem Benutzer nicht nur das Lesen und Verstehen der AGB – sondern ihn auch gleich um sein gedankliches Hab und Gut. Denn seit heißt es in den AGB im Abschnitt “Licenses” (sinngemäß)

Die Nutzer räumen ein unwiderrufliches, fortwährendes, nicht-exklusives, übertragbares, voll bezahltes, weltweites Recht einräumen. Facebook darf die Daten der Nutzer nutzen, kopieren, veröffentlichen, streamen, speichern, öffentlich aufführen oder zeigen, übertragen, scannen, neu formatieren, modifizieren, bearbeiten, gestalten, übersetzen, zitieren, adaptieren, neue Inhalte daraus ableiten und verbreiten. Dieses Recht gilt auch für eine kommerzielle Nutzung und Werbung auf der Plattform selbst, aber auch außerhalb, etwa als Werbung für Facebook.
Das universelle Nutzungsrecht an Fotos, Videos und Texten der Communitymitglieder besteht auch dann weiter, wenn diese sich von Facebook abmelden.

Interessant ist, dass der Satz aus der alten Version, nachdem das Nutzungsrecht mit der Abmeldung erlischt, sich in der neuen Version nicht mehr finden lässt.

Im Vergleich dazu heißt es bei StudiVZ:

5.4.3
Die über das studiVZ-Netzwerk zugänglichen Inhalte dürfen – mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fälle – nicht ohne Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber kopiert, verbreitet oder anderweitig öffentlich zugänglich gemacht werden. Untersagt ist insoweit auch der Einsatz von Computerprogrammen zum automatischen Auslesen von Daten, wie z.B. Crawlern (alias Spider oder Robot, kurz: Bot).

Für mich wäre das schon fast ein Grund mich abzumelden – wenn ich denn dort überhaupt angemeldet wäre. ;-) Weiterhin wäre interessant ob es überhaupt für ein Unternehmen innerhalb Deutschlands tätig zu sein, wenn die AGB nur in englischer Sprache vorhanden sind.

Verwandte Beiträge

  1. Nachtrag zum neuen StudiVZ CEO Ich habe vorgestern über den neuen CEO bei StudiVz geschrieben. Nun bin ich auf einen...
  2. Die Macht der Masse So schnell kann es gehen. Gestern habe ich noch die eigentumsbeanspruchenden AGB von Facebook angeprangert...
  3. Neuer CEO bei StudiVZ Die Holtzbrinck Gruppe will zum 1. März einen neuen CEO bei StudiVz installieren. Der derzeitige...
  4. Tipp für einen erfolgreichen Blog – Monetarisierung 4. Tipp – Monetarisierung Wenn du bloggst, um damit reich zu werden, dann kannst du...
  5. 2 richtig coole Werbespots Werbung muss nicht immer langweilig und dröge sein. Da gibt es zum Beispiel die Schweden,...

6 Kommentare bisher »

  1. marbus sagt

    um 23:09

    naja, internetseiten kann man von jedem ort der welt erreichen, ich denke eher nicht dass dann die AGBs auch in jeder sprache, die auf der welt so zu finden ist, übersetzt sein müssen.


  2. Roman sagt

    um 23:19

    Hallo marbus und herzlich willkommen in meinem blog. :)
    Ich bin der Meinung, dass wenn ein Unternehmen in Deutschland tätig ist und hier Geld verdienen möchte, müssen auch die AGB in der Landessprache verfasst sein und ein Gerichtsstand in eben jenem Land muss auch angeben werden – aber das ist leider kein Gesetz.


  3. Marius sagt

    um 13:49

    Muss dir da zustimmen. Ich denke eine lokalisierte Anpassung der AGBs, also mindestens eine Übersetzung, sollte schon drin sein.


Komentar RSS · TrackBack URI

Hinterlasse einen Kommentar

Name: (erforderlich)

eMail: (erforderlich)

Website:

Kommentar: